Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schäflermeister

Schäflermeister

, m.

wie Schäfermeister 
  • damit aber unter dem schaͤfler-gesind bessere ordnung gepflantzet ... werde, ... wollen wir, daß hinfuͤhro keine herrschafft einigen schaͤffler-meister, welcher nicht von derjenigen herrschafft, allwo er vorhero gedienet, einen glaubwuͤrdigen abschied aufzuzeigen hat, noch auch die schaͤfler-meister einigen knecht, so nicht ... mit einem guten abschiede versehen ist, zu diensten aufnehmen
    1673 CAustr. III 200
  • ein schäfflermaister ..., welcher in dieser bruederschaft nicht ... einverleibt were, ... solle sich ... in solche bruederschaft einkaufen
    1678 Schafhirtenordnung/G. Otruba, Berufsstruktur vor der industriellen Revolution (Wien 1952) 106
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