Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schäflermeister
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Schäfler
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Schäflerhof
Schäflerknecht
Schäflermeister
, m.
wie Schäfermeister
- damit aber unter dem schaͤfler-gesind bessere ordnung gepflantzet ... werde, ... wollen wir, daß hinfuͤhro keine herrschafft einigen schaͤffler-meister, welcher nicht von derjenigen herrschafft, allwo er vorhero gedienet, einen glaubwuͤrdigen abschied aufzuzeigen hat, noch auch die schaͤfler-meister einigen knecht, so nicht ... mit einem guten abschiede versehen ist, zu diensten aufnehmen1673 CAustr. III 200Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- ein schäfflermaister ..., welcher in dieser bruederschaft nicht ... einverleibt were, ... solle sich ... in solche bruederschaft einkaufen1678 Schafhirtenordnung/G. Otruba, Berufsstruktur vor der industriellen Revolution (Wien 1952) 106