Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): schänden

I jn. zugrunde richten, jm. schweren Schaden zufügen
II jn. entehren, in der Ehre verletzen; (eine Leiche) entweihen
III jn. vergewaltigen, sexuell missbrauchen, durch sexuelles Fehlverhalten in Schande bringen
IV etw. beschädigen, zerstören