Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schändgesang
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Schänder
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Schandfleck
schandflecken
Schandflecker
Schandfleckung
Schandgedicht
Schandgemälde
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Schändgesang
, m.
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gebildet aus schändender Gesang
wie Schandgedicht
wie Schandgedicht
- wer ein schandbrieff oder schendgesang von einem macht, oder wer die findet oder offenbart, vnd an tag bringet, der sol mit dem schwerd gestrafft werden1541 König,Proz. 66