Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schändgesang

Schändgesang

, m.

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gebildet aus schändender Gesang 
wie Schandgedicht 
  • wer ein schandbrieff oder schendgesang von einem macht, oder wer die findet oder offenbart, vnd an tag bringet, der sol mit dem schwerd gestrafft werden
    1541 König,Proz. 66
unter Ausschluss der Schreibform(en):