Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schärflohn
Artikel davor:
Schärfe
schärfen
Scharffrage
scharffragen
Scharffrager
Scharfgericht
(Scharfheit)
Schärfigkeit
Schar'fleck
schärflich
Schärflohn
, n.
Bezahlung für das Schärfen eines Gegenstands
- 1 m. dem smedemeyster ... vor bicken czu scherfen ... vor das scherflon1411 MarienburgKonvB. 252