Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schätzerin
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, f.
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amtlich bestellte und vereidigte Frau, die zB. bei Versteigerungen, Erbauseinandersetzungen oder Verkäufen den Wert von Gegenständen schätzt und festlegt oder die Qualität in Bezug auf den Preis prüft
bdv.:
Schätzersche
- geometrica, der erden brüferin, schetzerin und messerin [II 610]um 1401 AckermBöhm.(Jungbluth) 106
- dieselben zwu schetzerin sollen dann rugen und furbringen alle die verkeufferin, die wider dise ... artickel tun1476/78 WürzbPol. 183
- ist diesen schäzerinnen [für kleider, hausrath] bey vergantungen und geltstagen jeder per tag zur belohnung bestimmt 15 bazen; bey erbtheilungen und ... steigerungen ... jeder per tag ... 1 krone1764 BernStR. VII 1 S. 723Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- zum dienst des amtes und gemeiner stadt ... sind bestellet: ... eine kaͤuflin, oder schaͤtzerin1796 Will,Altdorf 181