Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schätzungssumme

Schätzungssumme

, f.


I in einem Pfändungsverfahren von den Schätzern (I 2) taxierter Wert des Pfandgegenstandes
  • wann ein ligend guth dem schultner durch die schatzung endtgehet und daßelbe ... durch die geordneten schetzer gewürdiget worden, so soll je ... der vierte pfenning von der schatzungssumm zu gutem deß gläubigers abgezogen ... werden
    1393 MurtenStR. 513
II zum Zweck der Besteuerung geschätztes Vermögen
  • [wieviel pro cento] denen leibrecht-freystift, so andern dergleichen gerechtigkeiten, von 100 fl. schaͤtzungs-summa zum anstand oder anfall ... eingefordert werden
    1774 Wagner,Civilbeamte I 60