Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): schaffen/Schaffen
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schaffen
, v., schöpfen, v.I erzeugen, erschaffen
- 1 herstellen; auch in den Vbdg.en einen Brief schaffen eine Urkunde ausfertigen (Belege 1319, 1377, 1386, 1454); ein Urteil schaffen ein Urteil fällen (Beleg 14. Jh.); geschaffene Kleider genähte Kleider (Beleg 1. Hälfte 14. Jh.)
- 2 kreieren, ins Leben rufen; meist mit Gott als Handlungsträger
II regeln, ordnen (I)
III verwalten, befehligen, Befehlsgewalt ausüben
IV veranlassen, anordnen
- 1 befehlen, bestimmen, entscheiden; jn. ledig schaffen js. Freilassung anordnen (Beleg 1407); jn. in die Strafe schaffen jn. verurteilen; subst.: Anordnung, Befehl (Belege 1438, 1537)
- 2 mit jm. schaffen jm. etw. anordnen
- 3 (eine Buße, einen Lohn) festsetzen
- 4 insb. im Schweiz.: schaffen mit part. perf., insb. in der Vbdg. schaffen getan (werden) veranlassen, dass etw. getan wird
- 5 in den Vbdg.en einen (Rechts-, Gerichts-)Tag schaffen / schöpfen einen Gerichtstag festlegen; ein Gericht schaffen ein Gericht einberufen, Gericht halten
V für etw. sorgen; dafür sorgen, dass etw. getan wird
VI etw. herbeiführen
VII etw. (erfolgreich) zustande bringen, ausrichten, zu Ende bringen; weder kalt noch warm schaffen nichts ausrichten (Beleg 1450/68)
VIII (jm.) etw. beschaffen, besorgen, verschaffen, bestellen, bereitstellen, zukommen lassen
IX jn. bestellen, berufen; auch: jn. adeln (Beleg 1566)
X jn. / etw. an einen bestimmten Ort bringen bzw. von einem bestimmten Ort wegbringen; auch: jn. relegieren (I)
XI streiten; (vor einem Gericht oder der Obrigkeit) klagen, Eingaben machen, prozessieren, Anklage erheben; in der Vbdg. zu / an Recht schaffen vor Gericht bringen, gerichtlich entscheiden (Belege 14. Jh.?, 17. Jh.)
XII letztwillig verfügen, ein Testament errichten, (jm.) etw. vermachen oder stiften; auch allg.: etw. vererben
XIII vertraglich vereinbaren; auch: übereignen?
XIV arbeiten
- 1 Tätigkeiten verrichten, einer Arbeit nachgehen
- 2 zu schaffen haben zu tun haben, beschäftigt sein, tätig sein
XV in der Vbdg. nicht(s) zu schaffen haben
- 1 von etw. unberührt sein oder bleiben, mit etw. nichts zu tun haben
- 2 kein Recht, keine Befugnis dazu haben, etw. oder jn. in Anspruch zu nehmen, auf etw. zuzugreifen, über jn. zu bestimmen
XVI mit jm. zu schaffen haben hier: jm. unsittlich nahe kommen, mit jm. Geschlechtsverkehr haben
XVII Frommen / Nutz schaffen Nutzen ziehen, profitieren, Gewinn erzielen
XVIII im part. perf.: mit einer best. Eigenschaft versehen, auf best. Weise beschaffen