Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schaffneidienst

Schaffneidienst

, m.

Amt, Dienststelle eines Schaffners (I) 
  • [zum Erhalt der Kirchengüter soll] eine ... ordnung [aufgesetzt werden,] ... wie ... mit bestellung der vacierenden schaffneidiensten, derselbigen administration und verwaltung ... es gehalten werden solle
    1637 BaselRQ. I 1 S. 519