Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schaffneiverwaltung

Schaffneiverwaltung

, f.

Vermögensverwaltung für Schutzbefohlene, Pflegschaft (III) 
  • pfleger, curatores vnd schaffner [sollen] ... ire jar rechnungen ordenlich vnd ohne lengern verzug stellen ..., darmit wittwen vnd weisen das ir ordenlich verwart ... erhalten ..., bey straf jeder vogt vnd schaffneyverwaltung an ein pfund rappen
    1587 WaldkirchStR. 12