Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schafftag

Schafftag

, m.

in Württemberg: Werktag, Arbeitstag
  • [die Bauordnung verfügt,] daß die gesellen an werk- und schaff-tagen ihren meistern die gebührende stundenzahl arbeiten
    1568 Hoffmann,WürtZunftw. 15
  • an werck- und schaff-tagen sollen die handwercks-gesellen ihren meistern die gebuͤhrlichen stundarbeiten [!], und keines wegs ... guten montag machen, bey straff deß thurns
    1655 Reyscher,Ges. XIII 211