Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schafftag
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Schaf'frisching
Schafftag
, m.
in Württemberg: Werktag, Arbeitstag
- [die Bauordnung verfügt,] daß die gesellen an werk- und schaff-tagen ihren meistern die gebührende stundenzahl arbeiten1568 Hoffmann,WürtZunftw. 15
- an werck- und schaff-tagen sollen die handwercks-gesellen ihren meistern die gebuͤhrlichen stundarbeiten [!], und keines wegs ... guten montag machen, bey straff deß thurns1655 Reyscher,Ges. XIII 211Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)