Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schafschlachter

Schafschlachter

, m.

wie Schafmetzger 
  • ihro koͤnigl. majest. ... haben sich ... referieren lassen, was die schaf-schlachtere zu Itzehoe gegen die ... amts-articuln eingebracht [haben]
    1686 CCHolsat. III 654
  • daß die schaaf-schlachtere zur winters-zeit von michaelis bis ostern, den uͤbrigen schlachtern und fleisch-hauern gleich schlachten, und ihre nahrung damit ungehindert treiben und fortsetzen moͤgen
    1686 CCHolsat. III 655