Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schanddeckel

Schanddeckel

, m.

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I zur Verschleierung einer Schande (II): Vorwand, Deckmantel
  • wente men wuste wol, dat sodanes [Berufen auf den Heiligen Stuhl (?) u. den Erzbischof v. Bremen als rechtl. Instanz] lange jar heer er schanddeckel gewesen si, vnd se vnder dem schine in oerem ... lande allen motwillen gedreuen
    1479/80? StaatsbMag. VII 682
  • die appellation soll kein schanddeckel sein der boßheit
    TeutschForm. 1571 78r
  • und als ... einer aus missbrauch christlicher freiheit, welche er zum schanddeckel machte, seine stiefmutter zum weibe genommen, und die kirche ... damit geergert ... schreibet P. ... was für eine öffentliche schande und ergerniss unter ihnen sei, nemlich, dass einer seines vaters weib habe
    1585 Lauenburg/Sehling,EvKO. V 456
II Strohmann für eine Schandtat
  • dis schaͤndliche laster des wuchers ... nicht wenig ... daher eingerissen sey, daß etzliche maͤckler ... zu oͤfftermal, wann ... wucherliche contracte geschlossen worden, die verschreibung, von derer leute wegen, auf sich richten lassen, und derer andern, welche sich sonsten ihres standes ... halben dafuͤr schaͤmen, ... schanddeckel seyn, und also hierdurch zu diesem laster ... nicht geringe ursach geben
    1583 CAug. I 142