Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): schandlos

schandlos

, adj.

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verwerflich, ehrenrührig, liederlich
  • weil auch bisher viel feine knaben zum sauffen gewehnet ... offt biss über mitternacht ... aufgehalten [wurden], so soll ... die cantorey ... nicht über gebührliche zeit aufgehalten noch mit unzüchtigen, schandlosen undt schädlichen exempeln geärgert werden
    1670 Weimar/MittSchulg. 8 (1898) 355
  • [als sie] die in der krufften beygesetzte fürstl. leichname ... mit füssen gestossen ... was für schandlose wort die frantzosen darüber zum hohn und spott der cörper gebrauchet haben
    1677 ZweibrückenUB. 186
  • dieser schandlose mörder solle ... vestgesetzt werden
    1705 Segesser,LuzernRG. IV 675