Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schandstrafe

Schandstrafe

, f.

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ehrenmindernde Strafe, zumeist in Form einer öffentlichen Zurschaustellung in ehrenrühriger Weise; oft kombiniert mit weiteren Strafen, insb. Relegation (I) und Leibesstrafen
Sachhinweis: HRG.1 IV 1353; HRG.2 I 1232
  • in ... offenlicher schandstraff an der lastersaul vor der kirchen, diejenige aber welche schwehre gottslästerungen außzuestoßen sich erfrächen ... gestraft werden sollen
    1587/1725 WürtLändlRQ. II 903
  • [bei Holzdiebstahl etc.] sollen ... da aines oder anders betreten wurde, erstlich mit dem clainen hernach grossen wandl oder in manglung dessen am leib und offener schandstraff also verfahret ... werden
    1635 OÖsterr./ÖW. XII 466
  • [der Wilddieb ist zu bestrafen mit einer] schandstrafe 
    1692 Hessen-Darmstadt/Foesser,JagdStrR. 72
  • [bei] unachtsamen amptleit ... mit offentlicher leib- und schondestrof ohne einiche genod verfohren werden soll
    17. Jh. (Hs.) Salzburg/ÖW. I 135
  • daß niemand ... fremde manns- oder weibs-personen, ohne ... anmelden ... bey ... verlierung des burger-rechts ... und ... oͤffentlicher schand-strafe mehr ... einlogire, in die kost, oder herberge einnehme
    1701 Lünig,CJMilit. 795
  • daß advocaten und parteyen, so ... ihnen nicht nach ihrem gutduͤnken ... das urtheil gesprochen wird ... unsere minister ... angreifen [wird verboten] ... bey strafe des zucht-hauses oder anderer oͤffentlichen schand-strafe 
    1728 CCBrandenbCulmb. II 1 S. 293
  • criminal-verbrechen ... seynd entweder gering, schwer, oder gar uͤberschwer ... unter die erste gehoͤren, welche nur mit gefaͤngnis- geld- schand- und dergleichen leichteren straffen belegt seynd
    1751 CJBavCrim. I 1 § 2
  • hat nun jemand ein ... stuͤck [Wild] in fremden gruͤnden ... geschossen ... ist er ... mit ergiebiger schand-straff, opere publico ... zu bestraffen
    1751 CJBavCrim. I 10 § 6
  • unstudirte ..., welche sich ... fuͤr ... rechts-verstaͤndige ausgeben ... sollen ... nach gestalt ihres verhandelns, und geuͤbter ungebuͤhr mit geld, ... leib, und schand-straffen ... angesehen werden
    1753 CJBavJud. II § 8
  • die schandstraffen sind unterschiedliche, als: an den pranger, oder vor der kirchen in die prechel stellen; in das narrenhaͤusel einsperren; vorstellung auf einer oͤffentlichen buͤhne, ... oder auf einer schandsaͤule
    1769 CCTher. 6 § 8
  • damit der ehemann desto aufmerksamer war, als das haupt des hauses sein ansehen zu erhalten, ... war er von jeher einiger schandstrafe unterworfen, wenn er sich von seinem weibe unterjochen ließ
    1789 Thomas,FuldPrR. II 45
  • derjenige ... so andere ... an steinkohlenfeurung ... behindern ... wuͤrde ..., alsogleich mit 10 reichsthl., oder im fall einer wahren mittellosigkeit mit einer offentlichen schandstrafe zu belegen seye
    1790 KurpfSamml. V 784
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