Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schandtuch

Schandtuch

, n.

wie Schandkleid 
bdv.: Schandlaken
  • das ... verordnete scheffen sich unterstanden, durch dieser stadt [Herford] scharfrichtern ... einer des ambts Vlotho unterthanen wegen ires verübten ehebruchs das schantlachen oder schandtuch anleggen ... [zu] laßen
    1631 ZRG.2 Germ. 64 (1944) 327
unter Ausschluss der Schreibform(en):