Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schandzeichen

Schandzeichen

, n.

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Objekt, das als (Teil einer) Schandstrafe sichtbar getragen werden muss
  • offendtliche sünder, denen biß auff beßerung und gnad die schandt-zeichen auffgeleget sind
    1693 BernStR. VI 1 S. 519
  • [unzüchtige Frauen haben die für eine] hur gewohnlich beygefügten schandtzeichen [bestehend aus Rute, Strohkranz und Verbrechenstafel zu tragen]
    1741 Schindler,VerbrFreib. 125
  • nach rath der rechtsgelehrten [ist] der waaren- maaß- oder gewicht-verfaͤlscher mit einem schandzeichen an den pranger zu stellen
    1743 Ludewig,Anzeigen I 512
unter Ausschluss der Schreibform(en):