Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schankmahl

Schankmahl

, n.

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Gastmahl, Gastgelage; als Gegenstand von Luxusverboten
  • als auch aus grosser unnothduͤrftiger wirthschaft, schank- kindl- begraͤbnißmahl und ... aus den hochzeiten mit merklicher begabung oder schenkung, auch menge des volkes ... merklicher kosten und armuth entsteht, ist geordnet, daß [diese] ... nicht mehr ... geduldet werden
    1501 BairLT. XIII 328