Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schanzfröner
Artikel davor:
Schanzarbeiter
Schanzbau
Schanzbauer
1Schanze
2Schanze
schänzeln
1schanzen
2schanzen
Schanzer
Schanzfron
Schanzfröner
, m.
zu Schanzfron Verpflichteter
- daß die geworbene mannschafft zu fuß, samt einer zulaͤnglichen anzahl schantz-fröhner, dahin foͤrderlichst versendet werden moͤgen1688 Moser,StaatsR. 30 S. 318Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)