Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schanzgräber

Schanzgräber

, m.

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wie Schanzarbeiter 
  • daß wir seiner f.gn. raiß-wägen, schanzgraͤber, proviant ... in das lager auf unsern kosten muͤssen schicken
    1557 Montag,AbteiEbrach 339
  • schickten ihm ... sieben tausend schantzgräber, alles besoldet und geproviantirt auff sechs monat
    1582 Fischart,GeschKl.(Sch.) 497
  • mit den schanzgräbern ist die meiste beschwerung, denn sie laufen alsbald davon
    1598 ZSchwabNeuburg 28 (1901) 238
  • 500 schantzengrebers ... maken da den lopgraven
    oJ. Geismar/Lasch-BorchlingArch.
unter Ausschluss der Schreibform(en):