Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schanzmeister

Schanzmeister

, m.

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Vorsteher und Anführer der Schanzarbeiter bei der Schanzarbeit; später häufig ein Ingenieur
  • dem schantzmeister pro stipendio suo
    1546 HambKämmRechn. VI 237
  • unter den obristenzeugmeister gehören auch die ingenieure, schanzmeister und schanzgräber
    1597 ZSchwabNeuburg 28 (1901) 252
  • daß in besagter vestung, uͤber die zur artillerie erforderliche bediente, expresse darinn ein zeugwart, ... 2. oder 3. schantzmeister ... sich befinden moͤgen
    1698 RAbsch. IV 186
unter Ausschluss der Schreibform(en):