Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Scharfrennen

Scharfrennen

, n.

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Ritterturnier mit scharfen Waffen, häufig als Teil eines adligen Zeremoniells
  • auf welchem beylager nach gehaltenem scharffrennen, stechen vnd fussturnir auf dem saal, vber die balgen gerandt wardt
    1599 CDBrandenb. IV 1 S. 121
  • viele tourniere wurden ... gehalten ... zu schimpf und ernst, welches ... auch scharfrennen hieß, wobey oft mehrere toͤdtlich verwundet wurden
    1801 Rößig,Altertümer 421