Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Scharfrichteramt
Artikel davor:
Scharffrager
Scharfgericht
(Scharfheit)
Schärfigkeit
Schar'fleck
schärflich
Schärflohn
Scharfmeister
Scharfrennen
Scharfrichter
Scharfrichteramt
, n.
Aufgabe, Tätigkeit des Scharfrichters
vgl.
2Amt,
Meisterei (II)
- [Verordnung:] wann hinfuͤhro ein ... scharfrichter ... an das cammer gericht ... eine sache, welche zun scharfrichter-amt oder abdeckerey gehöret, bringen wuͤrde, dieselbe ... abzuweisen1667 CCMarch. II 1 Sp. 160Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- welchenfalls wir dann sie sämbtlich beÿ diesem scharff-richter-ambt zu allen zeiten zu schützen, und zu mainteniren uns erklären1693 CCPrut. III 542Faksimile - digitalisiert im Rahmen der VD18-Digitalisierung der Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt
- zum scharfrichter-amte soll nimand angenommen werden, als die haubtsächlich im köpfen wohl erfaren sind1757 Estor,RGel. I 434Faksimile (ca. 154 KB)
- mit der einführung des römischen rechts wurde das scharfrichteramt für schimpflich gehalten1783 Quistorp,GrundsPeinlR. 1047
- daß die henker ... für unehrbar gehalten werden, und mit ihnen gemeiniglich das scharfrichteramt verknüpft ist, welches daher aus irrthum nach gleichem rechte beurtheilt worden war1785 Fischer,KamPolR. I 295Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)