Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Scharfrichtereiwohnung

Scharfrichtereiwohnung

, f.

Wohnung in der Scharfrichterei 
  • da sich bey eüch in eürer scharffrichtereÿwohnung todtesfälle, oder anderer geistliche aůßrichtungen künfftigen beÿ hochzeiten, oder kindteuͧffeßen begeben möchten, ob nicht ... einen jedweden zünfftigen handwerksmanne zůläßlich [zůerscheinen]
    1682 Fakultätsgutachten Jena/DRWArch.