Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Scharfrichtersknecht
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Scharfrichtersknecht
, m.
Gehilfe des Scharfrichters, der insb. für ehrenschmälernde und schmutzige Aufgaben (Abdeckerei, Kloakenentleeren) herangezogen wurde, daher zumeist als besonders unehrenhaft galt
- [Taufregister:] C. D. scharfrichterßknecht u. A. M. ux. ein söhnlein ... gebohrn1687 I. Schumann, Scharfrichter der Stadt Preußisch Holland/Ostdeutsche Familienkunde (2005) 219
- [Buchtitel:] kurtzgefaßte historische nachricht von dem ende eines verstockten gottesverläugners ..., welcher ... von dem scharfrichter-knecht durch die stadt ... geschleiffet und ... eingescharrt worden [o.O. 1748]
- der koͤrper des selbstmoͤrders wird ... vom scharfrichterknecht mit stricken von der stelle, wo er lieget, weggezogen, alsdann ... eingescharret1783 Quistorp,GrundsPeinlR. 564
- indessen fehlet es nicht an erheblichen bedenklichkeiten, um die abdecker oder scharf-richter-knechte als vollguͤltige zeugen ... anzuerkennen1798 RepRecht I 24Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)