Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Scharfrichtersknecht

Scharfrichtersknecht

, m.

Gehilfe des Scharfrichters, der insb. für ehrenschmälernde und schmutzige Aufgaben (Abdeckerei, Kloakenentleeren) herangezogen wurde, daher zumeist als besonders unehrenhaft galt
  • [Taufregister:] C. D. scharfrichterßknecht u. A. M. ux. ein söhnlein ... gebohrn
    1687 I. Schumann, Scharfrichter der Stadt Preußisch Holland/Ostdeutsche Familienkunde (2005) 219
  • [Buchtitel:] kurtzgefaßte historische nachricht von dem ende eines verstockten gottesverläugners ..., welcher ... von dem scharfrichter-knecht durch die stadt ... geschleiffet und ... eingescharrt worden [o.O. 1748]
  • der koͤrper des selbstmoͤrders wird ... vom scharfrichterknecht mit stricken von der stelle, wo er lieget, weggezogen, alsdann ... eingescharret
    1783 Quistorp,GrundsPeinlR. 564
  • indessen fehlet es nicht an erheblichen bedenklichkeiten, um die abdecker oder scharf-richter-knechte als vollguͤltige zeugen ... anzuerkennen
    1798 RepRecht I 24