Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Scharwachthorn

Scharwachthorn

, n.

bei der Scharwacht (I) verwendetes Blasinstrument, hier bei einer Schandstrafe
  • man soll sie [Christin, die sich mit einem Juden eingelassen hat] setzen auf einen karren und durch die stadt führen an alle orte, da man den ruf thut ... und vor ihro durch die stadt mit zwei schaarwacht-hörnern blasen
    1349 Osenbrüggen,AlamStrR. 280