Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schattilier
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(Schattenbaum)
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Schattilier
, m., Schottilier, m.
auch Schatilger
Feintischler
Feintischler
- de schottiliger1505 ZNdSachs. 1870 S. 161
- an geldt dem schottillier 4 sch. die benke uff dem langen sahl wieder zu machende, so in m.g. herrn bylager zubrochen weren1546 ArchNSachs.2 15 (1849) 300
- damit die schattilier in ihrer nahrung gleich anderen meistern desto besser befürdert werden mögen, so sollen die bütere hiermit gänzlich abgeschafft sein1627 MittLippe 25 (1956) 197
- schatilger: ein tischler, schreiner1756 Strodtmann 198Faksimile - in Google Books
- im Osnabrück. heißt er [schreiner] schatilger, ohne zweifel von schatulle, in Schwaben kistler1798 Adelung2 III 1655Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)