Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schattillierhandwerk

Schattillierhandwerk

, n.

zünftiges Handwerk der Schattilier 
  • so jemand in eines schattillierhandwerkes genossen hause verstirbt, ... sollen sie sämtlich mit ihren frauen der leich zum grabe folgen und zur erde bestatten
    1627 MittLippe 25 (1956) 197