Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schatullamt

Schatullamt

, n.

auch Schatullen- 
Amtsstelle zur Verwaltung von Schatullgeldern
  • nachdem aber e.ch.d. nunmehr ... von allem gute wissenschaft haben, können sie den herrn oberräthen dero scatull-einkommen oder zum wenigsten nur ein theil davon, als etwa die scatulln-äembter wohl untergeben und ihnen ... befehlich ertheilen, wie e.ch.d. dieselben wollen guberniret haben
    1644 ProtBrandenbGehR. II 325
  • unser ober-caͤmmerer, obrister stallmeister, general-oeconomie-director und ober-hauptmann aller unserer chatoul-aembter 
    1700 CCMarch. IV 1 Sp. 863
  • daß er auf unsere domanial-jura sowohl in provinciis als auch insbesondere bei unser mittelmärkischen amtskammer und unsern schatullämtern ein wachsames auge haben ... möge
    1711 ActaBoruss.BehO. I 147
  • die neben-casse ... wird bestritten ... durch besondere ausserordentliche zufaͤlle von regalien, z.e. aus dem jure aggratiandi, sportel-casse, jurisdiction, durch besondere chatoullen-aemter 
    1754 Moser,Hofr. I 169
  • es sind aber die domainen von den patrimonial- oder chotoull-guͤtern [!] des regenten unterschieden. diese guͤter besitzt der regent als eine andere privatperson, indem er sie durch erbschaft, kauf und andere unter privatpersonen zu erwerbung des eigenthumes gewoͤhnlichen wege erlanget hat, und daher dieselben nicht von der cammer, sondern von einem besonders darzu verordneten chatoullen- oder hofkammer-amte cammerschreiberey, oder wie sonst der willkuͤhrliche titel lautet, verwalten laͤßt
    1758 v.Justi,Staatsw. II 101
  • hat es [das amt P.], als ein chatoulle-amt, mit der magdeburgischen landschafft ... nichts zu thun
    1769 Moser,RStändeLand. 187
unter Ausschluss der Schreibform(en):