Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schatulleinkommen
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Schatulleinkommen
, n.
in die Schatulle (II) fließende Einnahmen
- nachdem aber e.ch.d. nunmehr ... von allem gute wissenschaft haben, können sie den herrn oberräthen dero scatull-einkommen oder zum wenigsten nur ein theil davon, als etwa die scatulln-äembter wohl untergeben und ihnen ... befehlich ertheilen, wie e.ch.d. dieselben wollen guberniret haben1644 ProtBrandenbGehR. II 325Faksimile - in Google Books