Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schatulleinkommen

Schatulleinkommen

, n.

in die Schatulle (II) fließende Einnahmen
  • nachdem aber e.ch.d. nunmehr ... von allem gute wissenschaft haben, können sie den herrn oberräthen dero scatull-einkommen oder zum wenigsten nur ein theil davon, als etwa die scatulln-äembter wohl untergeben und ihnen ... befehlich ertheilen, wie e.ch.d. dieselben wollen guberniret haben
    1644 ProtBrandenbGehR. II 325