Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schatuller
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Schatulleinkommen
Schatuller
, m.
Schatullbauer, ein Bauer, der seine Abgaben direkt an die Schatulle (II) zu leisten hat
- elf chatouller [haben] ihren zins prompt bezahlt1697 Ostpreußen/M. Meyhöfer, Landgemeinden des Kreises Ortelsburg (Würzburg 1967) 48
- die koͤniglichen unterthanen, worunter auch die chatouller und schaarwercksfreye bauren ... zu verstehen1765 NCCPruss. III 888Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- weil nur lediglich hier die absicht ist, den chatoullern baͤuerliche condition zu succuriren1770 NCCPruss. IV 7418Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin