Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schatullier

Schatullier

, m.

Verwalter einer Schatulle (II) 
  • ueber die chatoulle ist ein besonderer rendant oder chatoullier bestellet, welcher gemeiniglich den titel eines raths, geheimen secretaͤrs, oder geheimen kaͤmmeriers, hat; ... sein amt besteht ... darinn, daß er die in seine casse ein und wieder herausgehenden gelder richtig und treu berechne
    1776 Krünitz,Enzykl. VIII 42
  • daß sämtliche ... urkunden an den rath und geheimden secretarium B. alhier als unsern schatoullier extradiret worden
    1783 GoetheAmtlSchr. I 235
unter Ausschluss der Schreibform(en):