Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schatullier
Artikel davor:
(Schattenbaum)
schattenhalb
Schattenrecht
Schattilier
Schattillierhandwerk
Schatullamt
Schatulle
Schatulleinkommen
Schatuller
Schatullgeld
Schatullier
, m.
Verwalter einer Schatulle (II)
- ueber die chatoulle ist ein besonderer rendant oder chatoullier bestellet, welcher gemeiniglich den titel eines raths, geheimen secretaͤrs, oder geheimen kaͤmmeriers, hat; ... sein amt besteht ... darinn, daß er die in seine casse ein und wieder herausgehenden gelder richtig und treu berechne1776 Krünitz,Enzykl. VIII 42
- daß sämtliche ... urkunden an den rath und geheimden secretarium B. alhier als unsern schatoullier extradiret worden1783 GoetheAmtlSchr. I 235