Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schatull'land

Schatull'land

, n.

Landfläche, die zu einer Schatulle (II) gehört
  • ansuchung gethan, daß ihnen an ihrem alten scatull-lande verlängst ihrer gräntze noch ein orth uhrbaren wildniß-landes ohngefähr v. 4 h. zu uhrbaren ausgethan werden möchte
    1699 Ostpreußen/J. Mignat, Kreis Goldap (Würzburg 1965) 483
  • daß er nämlich befugt seyn solte den mehr beregten orth chatoullandes A. ... anzunehmen u. zu uhrbaren, zu bebauen u. zu cöllmisch rechten erb- u. ewiglich zu besitzen
    1708 Ostpreußen/J. Mignat, Kreis Goldap (Würzburg 1965) 511
  • stehet denen vom adel ..., wenn sie ... chatoul coͤllmisch land besitzen, frey, sich mit sothanem chatoul-lande zu dieser societaͤt des adels ... zu schlagen
    1770 NCCPruss. IV 7418