Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schatull'land
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Schatull'land
, n.
Landfläche, die zu einer Schatulle (II) gehört
- ansuchung gethan, daß ihnen an ihrem alten scatull-lande verlängst ihrer gräntze noch ein orth uhrbaren wildniß-landes ohngefähr v. 4 h. zu uhrbaren ausgethan werden möchte1699 Ostpreußen/J. Mignat, Kreis Goldap (Würzburg 1965) 483
- daß er nämlich befugt seyn solte den mehr beregten orth chatoullandes A. ... anzunehmen u. zu uhrbaren, zu bebauen u. zu cöllmisch rechten erb- u. ewiglich zu besitzen1708 Ostpreußen/J. Mignat, Kreis Goldap (Würzburg 1965) 511
- stehet denen vom adel ..., wenn sie ... chatoul coͤllmisch land besitzen, frey, sich mit sothanem chatoul-lande zu dieser societaͤt des adels ... zu schlagen1770 NCCPruss. IV 7418Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin