Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schatzfinden
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Schätzerin
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Schätzersche
Schätzerstelle
Schatzfinden
, n.
Aufspüren eines Schatzes (IV)
vgl.
Schatzgraben
- des landes fürsten regalia bei der stadt L. sind collaturen, fundationes undt andere kirchen differenzien, schatzfinden, beruffung von dem stadtgericht1631 ZMährSchles. 11 (1907) 89
- vom schatz-finden und was nach denen roͤm. gesetzen dabey zu beobachten1705 KlugeBeamte I2 507Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)