Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schatzgraben

Schatzgraben

, n.

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Suche nach einem Schatz (IV), unter Gebrauch abergläubischer Methoden oft strafbar
  • ist aber der taglöner zu dem schatzgraben bestellt und findet in, so hat er nichts, dann sein taglon
    1528 ZeigerLRb. 253
  • haben sie ... durch schaczgraben 16 skotgewicht an silber, zwei silbern leffel, vnd etliche corallen vberkomen
    1591 ZMarienwerder 53 (1913) 9
  • dieweilen aber bey dem vorsetzlichen schatzgraben und suchen gemeiniglich allerley segnereyen gebraucht werden, als ist das schatzgraben insgemein ... in der statt Bern landen verbotten
    1709 Mutach 42
unter Ausschluss der Schreibform(en):