Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schatzgraberei

Schatzgraberei

, f.

wie Schatzgraben 
  • sollen in unserm konsistorio allein folgende sachen angenommen ... und dijudicirt werden ... wahrsagerei, schatzgraberei, segnerei
    1584 Preußen/Sehling,EvKO. IV 126
  • zu Frankfurt ... haben sie [landfarer] mit der alten vor 2 jahren 6 vng fl. ... durch schaczgreberey ... vberkomen
    1591 ZMarienwerder 53 (1913) 9
  • würde aber ... eine schatzgraberey ... mit aberglaubischen worten ... oder ... gebether ... unternommen ... so seynd solche uebelthäter ... an die halsgerichter auszuliefern
    1766 SchrMährSchles. 12 (1859) 387
  • wurde ... bey solchen handlungen ... schatzgraberey ... unternommen ... so sind solche uebelthäter an die halsgerichten auszuliefern
    1769 CCTher. II 58 § 15