Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schatzgraberei
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, f.
wie Schatzgraben
- sollen in unserm konsistorio allein folgende sachen angenommen ... und dijudicirt werden ... wahrsagerei, schatzgraberei, segnerei1584 Preußen/Sehling,EvKO. IV 126Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- zu Frankfurt ... haben sie [landfarer] mit der alten vor 2 jahren 6 vng fl. ... durch schaczgreberey ... vberkomen1591 ZMarienwerder 53 (1913) 9
- würde aber ... eine schatzgraberey ... mit aberglaubischen worten ... oder ... gebether ... unternommen ... so seynd solche uebelthäter ... an die halsgerichter auszuliefern1766 SchrMährSchles. 12 (1859) 387
- wurde ... bey solchen handlungen ... schatzgraberey ... unternommen ... so sind solche uebelthäter an die halsgerichten auszuliefern1769 CCTher. II 58 § 15
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