Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schatzungskapital
Artikel davor:
Schatztag
(Schatztreibel)
Schätzung
Schatzungsbelag?
Schätzungseid
schatzungsfrei
Schatzungsfreiheit
Schatzungsfuß
Schatzungsgeld
Schatzungshebereid
Schatzungskapital
, n.
auch Schätzung-
I
Abgaben-, Steuersumme
- diese gemeind, welche jetztmals auf 1850 fl. schatzungscapital angelegt ist, ist schuldig Chur Pfaltz von denen sämtlichen auf ihrer gemarkung gelegenen schätzbaren gütern die ordinari schatzung ... zu entrichten1592 (Abschr. 1717) KirchheimW. 284
- daß also die gantze graffschafft nur in 1155. un[ter]thanen mit einem schatzungs-capital an 366 fl. 9. kr. ... bestuͤnde1747 Moser,StaatsR. 30 S. 473Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- dieser ... herr ... lies ... die laͤndereien durch experten auf gewisse klassen bringen, jede nach ihrem wahren werth mit einem schazungs-kapital belegen1784 Bachmann,PfalzZwbrStaatsR. 279Faksimile - in Google Books
II
zu besteuernde Kapitalgrundlage
- das schazungs-capital ist dasjenige capital, wozu alle grundstuͤcke und selbst die gewerbe angeschlagen sind, und von dem so dann jaͤhrlich 12 procent schazung bezahlt wird1786 Gatterer,TechnolMag. I 461Faksimile - digitalisiert von der UB Bielefeld
- daß die lehenstraͤger geringerer ... lehen, nebst dem paktirten kaufpreis auch die bestimmte hoftaxe mit 5 pr. cento von dem ganzen werthe des schaͤtzungskapitals entrichten sollen1790 LexÖstVerordn. 203Faksimile - digitalisiert vom Göttinger Digitalisierungszentrum (GDZ)