Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schatzungskontingent

Schatzungskontingent

, n.

Anteil an zu leistenden Abgaben
  • [dass] jede in besagter stadt H. wohnende burgere ... ihre gutere gleich andern bürgeren dem herkommen gemeß angeben und ... ihre schatzungs-contingente beytrage
    1661 HammStR. 37
  • weilen einem jeden sein schatzungs contingent ahngesetzter maßen selbsten bestenß bekandt, ist deßwegen keine beschwerung eingelofen
    1691/92 RheingauLändlRQ. 397