Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schaubefehl

Schaubefehl

, m.

Vorschrift für die Beschau, hier: von Leinwand
  • es sollen auch die schau vndt zeichenmaister fleissige aufsehung thuen, darmit di leinwadt in rechter gutter lenge vndt braite, wie ... das schaumuster vndt das mass an den schaubefell ausweiset, gmacht werden, darumb ihnen das di gewandtschneider di schaupfennige ... bezahlen sollen
    1601 QÄWGMD. IV 53