Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schaubhut
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Schaub
Schauballen
Schaubank
schaubar
(Schaubarmweg)
Schaubband
Schaube
Schaubefehl
(schauben)
(Schauber)
Schaubhut
, m.
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ein Strohhut; auch: als Marktzeichen
vgl.
Schaub (II 3)
- [dass keine] die deß baderhandwerchs nit vechig sind, fürhin einiche schin- oder schoubhůt zů keiner zyt alhie ... feilhaben1584 BernStR. X 251Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- daß sie [gaͤnserin] der alten ordnung mit kauffen der gaͤnse auf dem marckt und in gassen, so wol vor den thoren, weil der schobhut steckt, keines weges jemand zu nahend kommen1608 Weingarten,Fasc. II 413Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg