Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schaubstecken

Schaubstecken

, n.

das Aufstecken eines Schaubs (II 3) als Marktzeichen
  • ess soll auch dass schaubstecken abgeschafft sein, vnd einem jeden freysthen, was zum markh kombt, früe oder spät, zu khauffen
    1590 ZweibrückenUB. 162