Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schaubstecken
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, n.
das Aufstecken eines Schaubs (II 3) als Marktzeichen
- ess soll auch dass schaubstecken abgeschafft sein, vnd einem jeden freysthen, was zum markh kombt, früe oder spät, zu khauffen1590 ZweibrückenUB. 162Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
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1Schauer