Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schaumeister

Schaumeister

, m.

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I mit der Besichtigung und Kontrolle von Nahrungsmitteln, Handwerksprodukten uä. zumeist amtlich betraute Person, legt oft auch Verkaufspreise fest
  • daz nieman ... keine tunne mit heringen ... ufbrechen sol ... die zwene schowemeister ... habend si denn vor beschowet
    1374/1401 SchlettstStR. 296
  • ein arbait, die do einem erbern mann wurd ausgeslogen vnd wurd beklagt als falscher vnd poes, die sollen die schawmeister [der Schlosser] beschawn, wirt sie falß vnd poes derfunden, der sal man ir recht thun
    1430/43 OlmützStB.(Saliger) 89
  • [Fleischhackerzunft:] welcher schawmeystern eynredet oder sye smeht, der sol das wandeln mit funf pfunden auf das haws
    1464? BayreuthStB.2 25
  • schwůren die ersten dri schawmaister der farbtůch ainem rat
    1478? AugsbChr. I 12
  • es sol kein goltschmidt alhier zw maister aufgenommen werden, er beweise dan vorhin seine meister stucke. nemblich sol er machen in des schawmeisters laden einnen kelch
    1493 LeipzInnO. 21
  • brott ... sol ... wie es von den schowmeistern angeslagen wurt, gegeben werden
    1498 SchlettstStR. 439
  • wo die schowmeister argwenig sint, das ettliche brotbecker das brott ... nit alles ... an die schow stellten
    1516 SchlettstStR. 444
  • soll kein goltschmidt sein arbeit, die er von silber macht, das vier lott oder mehr wigt, von hand nicht geben, es habens dann zuvor die verordenten schaumeister, ehe danns vergült würdt, besehen und bestochen
    1563 HeidelbStR. 527
  • nach dem die meister schreiner handwercks von alter vnd gerechtigkeit im gebrauch gehabt, daß sie eigen schauwmeister vnder jn selbst erwehlet haben
    1564 Fronsperger,Bauordn. 108v
  • daß ein würt von einer maß wein vßzeschenken ... ein heller ... haben solle, da aber der würt solchem zuewider handlete, sollen die schaumeister solchs jederzeit bey iren eyden vns fürbringen
    1587 WaldkirchStR. 18
  • sollen die metzger auch dis jars ein pfund kalbfleisch, so von schawmeistern für guet geschawet und erkant, umb 10 st. geben
    1588 NeuenburgStR. 99
  • es sollen auch die schau vndt zeichenmaister fleissige aufsehung thuen, darmit di leinwadt in rechter gutter lenge vndt braite, wie ... das schaumuster vndt das mass an den schaubefell ausweiset, gmacht werden, darumb ihnen das di gewandtschneider di schaupfennige ... bezahlen sollen
    1601 QÄWGMD. IV 53
  • [zum 19.:] soll kein meister einigenn sattel außmachen so nit beädert noch beschaudt seie, bey straff zu deß schawmeisters erkantnuß gestellt, halb vns vndt halb der zunfft
    1614 MittSaar 9 (1909) 242
  • das fleisch welcherley das ist, wie zuegleich sultz, und kuttlen, im werth, nach laut der ordnung, oder wie es durch die schaumeister geschetzt, und anders nicht zuverkauffen
    1620 Heitersheim(Barz) 90
  • sollen die alhießige meister eine lad miteinander aufrichten, alle zwey jahr zwen obermeister, so zugleich schawmeister seyn, ... darüber ordnen
    1672 SchlettstStR. 720
  • da nun einer ... meister werden will, der solle ... die meisterstuck ihme fürzulegen begehren und solche in beysein der zwen schawmeister und eines commissarii aus dem rath ... verfertigen
    1672 SchlettstStR. 721
  • dass, wann füraus ein hiessiger meister ein hausstuch, kölsch, federrütten, tischtücher oder zwehlen aussgewürket habe, so soll ... der meister ... solche waar ... auf das golschen oder stupffhauss tragen ... und mit einem ... zeichen durch die geschwohrne schaumeister ... stupfen lassen
    1677 Ulm/SchwäbWB. IV 582
  • ein pferd, das kröttig ... bei den geschworenen schawmeistern nit abschauen lassen
    1683 SchwäbWB. I 58
  • der schau-meister allemal gegen ausgang des monats, wie viel tuͤcher ... zur schau gebracht, den steur-bedienten eine richtige verzeichniß einliefern muß
    1684 CCMarch. IV 3 Sp. 162
  • diejenige puncta, welche die ... geschworne und schaumeistere der allhiesigen handwerkere ... zu beschwören haben
    1705 Lahner,Samml. 147
  • schau-meister: ist derjenige, so von der obrigkeit, oder auch von handwercks wegen dabey seyn muß, wenn geschauet wird. an deme eine wissenschafft im kopff, redlichkeit im hertzen und geschicklichkeit in faͤusten erfordert wird. hat auch den nahmen zeichen-meister
    1722 Beier,HdwLex. 363
  • ob sie [Seidenhändler] ... sich reversiren wollten, wann sowohl zwischen ihnen als denen fabricanten in ansehung der waaren streitigkeiten entstehen sollten, sie über solche differenzien zweer zu bestellenden und zu vereidenden schaumeister judicio oder arbitrio sich unterwerfen ... wollten
    1749 ActaBoruss.SeidInd. I 185
  • welche waar durch die schau-meistere und deputirte nicht fuͤr kaufmanns-gut gefunden und deswegen ausgeschauet worden, solche solle an offentlichem mark nicht mehr fail gehalten ... seyn
    1769 BadZftO. 87
  • sind keine öffentlich bestellte schaumeister vorhanden, so ist jeder theil einen kunstverständigen in vorschlag zu bringen berechtigt
    1794 PreußALR. I 11 § 944
  • leinwandmesser, ist in Schlesien ... diejenige person, welche in Westphalen schaumeister ... und anderswo auch stempler genannt wird
    1799 Krünitz,Enzykl. 76 S. 760
II
vereidigte Kontrolleure von Tiererkrankungen
  • daß hinfuͤro in allen aemptern vnßers fuͤrstenthumbs, da es schaaff hat, durch vogt, burgermeister vnd gericht drey personen, so sich vmb den anbruch der schaaff wohl verstanden, zue schaw meistern geordnet, daruͤber beaydigt ... werden
    1581 Reyscher,Ges. XII 431
unter Ausschluss der Schreibform(en):