Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Scheffelschatz
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Scheffelsaatheuer
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Scheffelschatz
, m.
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Abgabe von Getreide
zu
Schatz (V)
- eine untertaͤhnige steuer, hilff und tribut, nemblich den scheffelschatz, accise von gedraͤncke, und geistliche steuer ... einzufordern1555 Schlegel,KirchG. II 597
- daß die vnterthanen beschweret sein, sonderlich durch scheffelschatz vndt holtzhandel, starcke bierstewrum 1580 ZHarz 2, 3 (1869) 154
- der scheffel-schatz wird von den forensibus oder ausserhalb des fuͤrstenthums gesessenen, wegen der in hiesigen landen habenden korn-gefaͤlle ... von jedem scheffel braunschw. maaß mit 10 mgr. ... entrichtet1719 BrschwWolfenbPromt. II 568Faksimile - digitalisiert im Rahmen der Sammlung "Freiburger historische Bestände - digital"
- die pastores und kirchendiener sollen von den pfarr-guͤtern, sie gebrauchen sie gleich selbst oder nicht, keinen scheffel- oder schaaf-schatz geben1776 BrschwWolfenbPromt. II 505Faksimile - digitalisiert im Rahmen der Sammlung "Freiburger historische Bestände - digital"
- [zu den] steuern und abgaben, welche die unterthanen dem landesherrn geben muͤssen, um die lasten des staats zu tragen ... gehoͤret auch der zehendschatz, scheffelschatz, und das schutzgeld1780 Gabcke,DorfBauernR. 165Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- von diesen schatzungen, es sey schaaf- hufen- land- muͤhlen- oder scheffel-schatz [soll niemand befreit sein]1785 BrschwWolfenbPromt. V 37
- stifter und kloͤster ... [sind] ... vom scheffel- zehnt- und schaafschatze befreyet1803 Gesenius,Meierrecht II 359Faksimile - in Google Books