Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Scheffelstock

Scheffelstock

, m.

Messstock
  • die metzen, damit die muͤller in ihren muͤhlen aus-meßen, sollen ... einen scheffell, nach dem scheffelstock, so gnaͤdige herrschafft in der muͤhlen setzen lassen wird, und weder druͤber noch drunter ... haben
    1658 GeraStR. 190