Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Scheibler
Artikel davor:
Scheffelzins
Scheffelzumessung
Scheffler
schehen
Scheibe
scheiben
Scheibfahrt
Scheibengeld
Scheibenglas
Scheiblein
Scheibler
, m.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
Salzhändler, der Scheiben (I) ausführt
- chauft er [burger zu B.] aber scheyben oder ander sallz zu L. ..., es [!] sey scheyblär oder ein vertigär, so mueß er es vermawtten als ein gast1432? SchrrBayrLG. 73 S. 272 Anm. 410