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Scheide

, f.
I Hülle eines Schwertes oder Messers; auch übtr. für andere Hüllen (Beleg 1543); aus der Scheide/in die Scheide wegen des Gebrauchs des Schwertes
II Grenze eines Grundstücks, eines Gebietes
III afries.: Ende des Kopfhaares, unbedeckter Bereich zwischen Kleidung und Kopfhaar; halsslech twiscka wede and sced Schlag auf den Hals zwischen Kleidung und Haar
auf einer Grenze stehender Baum
Bote, den ein vor Gericht Geladener schickt, um seine Abwesenheit zu entschuldigen
I Urkunde über eine Schiedseinigung, schriftliche Fassung eines Schiedsspruches, ggf. in doppelter Ausführung zur Aushändigung an die streitenden Parteien (Beleg 1481)
II vom Ehemann der Ehefrau, später auch gegenseitig ausgestelltes Schriftstück über die Beendigung der Ehe; dann auch ein beiden Eheleuten ausgestelltes amtliches Dokument über den Vollzug der Scheidung (IV); den Scheidbrief geben aus dem Stand der Ehe entlassen
III Schreiben zur Beförderung einer Appellation
als Grenze dienender aufgeschütteter Grenzstreifen
I Stadtbuch, in das insb. vom Rat erzielte Schiedseinungen eingetragen werden
II in der Schwäbisch Haller Saline: Buch, in welches bei Entzug einer Siedeberechtigung (Scheiden) alle Siede-Gerätschaften des betroffenen Sieders eingetragen werden sowie die vom Nachfolger zu leistende Ablösesumme
als Grenzmarkierung dienender Eichenbaum
von den Streitparteien bestellter Schlichter, Schiedrichter 
Furche als Grenzmarkierung
II Zins, Rente
III vom Lehrjungen bei der Lossprechung an den Meister zu zahlendes Geld
IV Gebühr für die Trennung von Gold und Silber
zur Grenzmarkierung dienender Graben
zur Grenzmarkierung dienender Hügel
Schlichter, Vermittler, Schiedrichter 
im Bergbau: ein in die Erde oder in das Gestein geschlagenes Eisen als Grenzmarkierung
als Grenzmarkierung dienende Kuhle
I als Schiedsrichter geeignet, tätig
II zur Ehescheidung hinreichend
Herstellen von Messerscheiden
auf der Grenze zwischen zwei Grundstücken stehende, idR. gemeinschaftliche Mauer
I Schlichter von Grenz- und Feldstreitigkeiten; Vorsteher eines Feldgerichts (I) 
II in Salzwerken: Schlichter von Streitigkeiten zwischen Salinenangehörigen
III Kontrolleur der Qualität von Münzen und Edelmetallen, Wardein; Vorsteher einer Scheiderei 
(scharfes) Messer mit einer Scheide (I); häufig in Verboten
Kleinmünze, Geldsorte von geringem Wert; insb. als Wechselgeld verwendet
I trennen, sondern; abteilen
  • 1 vermögensrechtlich trennen; im Zsh. mit dem Austritt aus dem Familienverband oder der Gütergemeinschaft
  • 2 jn. (seiner Rechte) entheben, ihm seine Privilegien, Würden nehmen
  • 3 etw. (voneinander) abgrenzen, trennen (zB. Grundstücke oder Territorien); Pfanne und Gewöhrd scheiden das Siederecht entziehen (Beleg 1507)
II aus der ehelichen Gemeinschaft entlassen, (eine Ehe) beenden; sich (von jm.) scheiden (lassen) die Ehescheidung vollziehen (lassen); zu Bett und Tisch scheiden die geschlechtliche und wirtschaftliche Beziehung zwischen Eheleuten auflösen
III eine (schiedsrichterliche oder gerichtliche) Entscheidung treffen, bescheiden, urteilen, schlichten; verstärkend: in/mit Recht/Minne/Freundschaft scheiden; jn. scheiden über js. Streitigkeit bescheiden; sich mit jm. scheiden lassen sich mit jm. einem Schiedsspruch unterwerfen (Beleg 1. Hälfte 15. Jh.); teidingen und scheiden (jn. zu etw.) verurteilen (Belege 1372, 1429); ein Urteil scheiden ein Berufungsurteil fällen (Belege 1319, 1424)
IV schlichtend in einen Kampf oder eine Rauferei eingreifen, Streitende voneinander trennen
V fortgehen, wegziehen, (jn.) verlassen
  • 1 (unter Verlust von Privilegien) Abschied nehmen, fortgehen; auch refl.; wohl geschieden sein einen Ort, eine Gegend als rechtschaffener Mann unter Einhaltung von Recht und Ordnung verlassen haben (Beleg 1577/83)
  • 2 aus einem Dienst- oder Amtsverhältnis ausscheiden, dieses beenden
  • 3 jn. ausweisen, verbannen
  • 4 von einer Anklage oder Strafe loskommen, sich vor Gericht von etw. reinigen
VI unterscheiden
VII enden, beenden; refl.: aufhören
VIII Edelmetalle abscheiden, voneinander trennen
IX ablösen; ehe sich Tag und Nacht scheiden bei Dämmerung
X etw. auflösen; hier: eine Handelsgesellschaft
XI enterben
XII jn. (vor Gericht) laden
XIII tun heißen, befehlen
Bestimmung
(zunftgebundener) Hersteller von Messer- und Schwertscheiden
hier: Entscheidung
I Entscheider, Vermittler
II Mann, der schlichtend in einen Kampf eingreift
III im Bergbau: Arbeiter, der das Erz scheidet
IV (Hilfs-)Arbeiter in einer Mühle
unter amtlicher Aufsicht stehende Werkstatt, in der Edelmetalle geschieden werden
durch Schlichter erzielter Vergleich
Entgelt für das Scheiden (VIII), insb. von Silber
zum Schiedsrichter bestellter Fürst
im Bereich der Hanse: Bez. für eine von mehreren zum Schiedsrichter bestimmten Städten
zur Grenzmarkierung gesetzter Stein
auf der Grenze zwischen zwei Grundstücken stehende, idR. gemeinschaftliche Mauer oder Wand
Wein, den ein Lehrjunge seinem Meister bei der Lossprechung gibt
Grenzzaun
I Grenzzeichen, Grenzmarkierung
II Totenglocke