Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Scheidigung

Scheidigung

, f.

schweiz.
wie Scheidung (IV) 
  • die Z. seye nicht im stand einem ehemann beyzuwohnen ... es solle ihme aus diesem grund ..., die scheidigung laut gsatzes wider sie ertheilt seyn
    1731 Münch,BernEheR. 100
  • wenn nur eine ehepartey, es sey wegen boͤswilliger verlassung ... die scheidigung erhalten wuͤrde, so soll dieselbe auch nur einen scheidbrief zu bezahlen haben
    1780 BernStR. VI 2 S. 782 Anm. 7
  • wer ... nach wirklich vollzogener ehe die ehe brechen wuͤrde, und also durch das mittel des ehebruchs die scheidigung suchte, ... oder eine andere person durch geld ... anwiese, seine ehegattin zu beschlafen, alles in der absicht, die scheidigung dadurch zu erhalten, ... der soll ... mit mehrerer strafe beleget werden
    1787 BernStR. VI 2 S. 809
unter Ausschluss der Schreibform(en):