Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Scheinbehelf
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scheinbarlich
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Scheinbartat
Scheinsbegehrung
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, m.
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Vorbringen nur scheinbar richtiger Gründe
bdv.:
Scheinwort
- unbeständigen scheinbehelfen [wird eine Abfuhr erteilt, sie werden] für undüchtig, ungültig und verwerfflich [erklärt]1660 Straßburg/Eisenbart,KleidO. 49
- daß etwan ... leüth zu ihrer entschuldigung die nichtigen scheinbehelff einwenden wurden1673/97 Lindau/Wüst,Policey I 191
- scheinbehêlf: ... eine entschuldigung, einer bösen sache einen guten schein zu geben1798 Adelung2 III 1401Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)