Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Scheinbürge
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Scheinbrief
Scheinbürge
, m.
bestellter, mit einem speziellen Mandat versehener Bürge?
- wo aber gnanter U. [diesse vrphed brechen würde], ... sollen ... als selbst schuldig burgen zu recht darumb leiden oder antwortt geben ...: F.B. schein burge; H.J., G.S., P.S. schadlos burgen, wonhafftige burger zu P.1521 MittPotsdam 3 (1867) 187