Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): scheinen
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Scheinbekenntnis
Scheinbestallung
Scheinbote
Scheinbotschaft
Scheinbotung
Scheinbrief
Scheinbürge
Scheinbürgschaft
Scheinchrist
Scheineid
scheinen
, v.I leuchten
II glänzen; hier: einer Krone als Symbol der Herrschermacht
III zum Ausdruck/zur Geltung bringen
IV offenbar werden, sich in best. Weise darstellen, sich zeigen
V den Anschein haben, den Eindruck erwecken
VII jm. zufallen, zukommen
VIII in/bei etw./jm. erscheinen
IX bezeigen; Gnade scheinen lassen Gnade erweisen