Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Scheingeschäft

Scheingeschäft

, n.

vorgetäuschtes, nur zum Anschein durchgeführtes Geschäft
  • die ... redlichkeit der Deutschen wußte ... von jeher solche scheingeschaͤfte nicht zu vertragen, und in vielen deutschen besonderen rechten sind sie daher ... verboten
    1799 RepRecht IV 184