Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Scheingeschäft
Artikel davor:
Scheineid
scheinen
scheinend
Schein'erteilung
Scheinfestung
Scheingabe
Scheingehen
(Scheingelac)
Scheingeld
Scheingelübde
Scheingeschäft
, n.
vorgetäuschtes, nur zum Anschein durchgeführtes Geschäft
bdv.:
Scheinhandel (I)
- die ... redlichkeit der Deutschen wußte ... von jeher solche scheingeschaͤfte nicht zu vertragen, und in vielen deutschen besonderen rechten sind sie daher ... verboten1799 RepRecht IV 184Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)